AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Villa Wandsbek

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur

Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als

Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich

vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Das heißt, dass

bereits mit der telefonischen Bestellung des Kunden und der mündlichen Bestätigung der Buchung durch das

Hotel ein Hotelaufnahmevertrag abgeschlossen wird. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu

bestätigen.

(2) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel

gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem

Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(3) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der

kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig

in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob

fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten

Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen

weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden

veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum

zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für

derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,

höchstens jedoch um 5 % anheben.

(4) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl

der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel

dem zustimmt.

(5) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug

zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung

zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in

Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über

dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(6) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen

Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die

Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des

Hotels aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung,

Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der

Leistungen des Hotels (No Show)**

(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung

des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der

Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des

Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein

Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches

Rücktrittsrecht zusteht.

(2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich

vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder

Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum

vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des

Rücktritts des Kunden gemäß Abs. 1 Satz 3 vorliegt.

(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger

Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(4) Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte

Aufwendungen zu pauschalieren. Bei Stornierungen bis 30 Tage vor Anreise entstehen keine Verpflichtungen

für den Kunden, jedoch ist er verpflichtet ab dem 29 bis zum 24 Tage vor Anreise 40%, ab dem 24 bis zum 19

vor der Anreise 70 % und ab dem 19 bis zum Tag der Anreise 90 % des vertraglich vereinbarten Preises zu

bezahlen.

(5) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten

Höhe entstanden ist.

**§ 5 Rücktritt des Hotels**

(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart

wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen

anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels

auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Abs. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer

vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom

Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich

zurückzutreten, beispielsweise falls

● höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages

unmöglich machen;

● Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden

oder des Zwecks, gebucht werden;

● das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den

reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit

gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

● ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 vorliegt.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu

stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen

vertragsüberschreitende Nutzung bis 17.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,

ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei,

nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden

ist.

§ 7 Haftung des Hotels

(1) Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat,

sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, und

Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels

beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen

gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder

auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm

Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum

Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis

zu € 800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 2500 im Hotel- oder

Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die

Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder

Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels

gilt vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur

Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder

Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und anderer

Fortbewegungsmittel (Fahrräder, e-Bikes …) und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

(4) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.

(5) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden vom Hotel nicht angenommen oder zugestellt.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für

die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind

unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr

der Sitz des Hotels.

(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme

unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht

berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Das Hotel ist zur Teilnahme an

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.